Informationen

Hier finden sie spezielle Informationen zur 1A Feuershow und eine Auswahl an Referenzen, wo dieser Showact stattgefunden hat. Des weiteren sind die allgemeinen Geschäftsbedingung aufgeführt.

Allgemeine Informationen

Sicherheit steht bei mir immer an allererster Stelle. Bei einer Feuershow sind immer eine Löschdecke, nasse Handtücher und ein CO2-Feuerlöscher mit vor Ort. Im Hintergrund befindet sich eine Person, die mit den Löschutensilien im Notfall umgehen kann. Ich besitze eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung für Gaukler inkl. Feuerjonglage, die ich bis zum heutigen Tag noch nie in Anspruch genommen habe.

Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, wenn die Eigentümer oder der Besitzer der Location Zweifel über die Durchführung meiner Feuershow haben, dass ich mich persönlich mit diesem unterhalten werden. Fragen, wie Versicherung und Ablauf der Show, kann ich besser beantworten als mein Auftraggeber. Frage und Antwortspiel über 3 Ecken müssen nicht sein.

Ich bitte im Vorfeld darauf zu achten, dass bevor ich ankomme leicht brennbare Strohballen, Lampions oder Papierschlangen bzw. Papiertischdecken oder ähnliches sich nicht im Umkreis der Auftrittsfläche befinden. Vielen Dank jetzt schon wenn Sie dieses berücksichtigen würden !!!!

Platzbedarf

Sehr oft wird der Platzbedarf bei meiner Feuershow unterschätzt. Wenn wir von Sicherheit reden, dann sollte dieses auch beim Abstand halten beginnen!!!! Die Aktionsfläche wäre optimal, wenn sie eine Breite ab 7 Meter und eine Tiefe ab 8 Meter hat.

Aber grundsätzlich heißt es bei der 1A Feuershow, GEHT NICHT - GIBT ES NICHT. Wir werden immer einen Weg finden die passende Show darzubieten, auch wenn der Platz etwas schwierig ist. Verlassen Sie sich ganz auf meine lange Erfahrung und genießen Sie ein ungewöhnliches Event.

Showdauer

Die Dauer der Feuershow liegt zwischen 15-20 Minuten. Denn ich halte nichts von künstlich in die Länge gezogene Showprogramme, die dann langweilig wirken.

Bei einer Feuershow zur Hochzeit kann der Showact deutlich länger sein, weil ein brennendes Herz Bestandteil am Ende der Show ist und somit ein romantischen Teil der 1A Feuershow garantiert wird.

Soundanlage

Es kann eine kleine, eine mittlere oder auch eine große Soundanlage eingesetzt werden. Nichts zerstört eine schöne Show mehr als eine schlechte Klangwiedergabe.

Auf- und Abbauzeit

Wir sind in der Lage in ca. 10 Minuten alle Requisiten der Feuershow, die Spezialeffekte und die gesamten Soundanlange auf- bzw. abzubauen. Das halte ich für besonders wichtig bei einer Überraschungsfeuershow.

1A Feuershow indoor

Bei der Indoorfeuershow werden weitgehend raucharme Brennflüssigkeiten eingesetzt, wo dies möglich ist. Natürlich wird jede Show den räumlichen Verhältnissen angepasst. Übertriebener Ehrgeiz ist was für Anfänger, aber nichts für verantwortungsvolle Feuerkünstler.


Referenzen

Hier finden sie eine kleine Auswahl an Veranstaltern, die die 1A Feuershow gebucht haben.

Feuershow bei

Stadt- / Dorffesten

Feuershow zum Schulfest

- Walpurgisnacht in Wippra
- auf dem Sportplatz in Eisdorf
- im Freizeitbad in Arnstadt
- zum Teichfest in Annaberg-Buchholz
- zur Serenade in Altenstadt
- auf der Bergbühne Fischbach
- zur 550 Jahrfeier in Kauern
- zum Stadtfest in Hohndorf
- Oktoberfest in Halle

Dschungelshow

mit Kinder Rentner

Dschungelshow mit Feuershow

- im Oberen Schloss in Greiz
- Altenpflegeheim in Mittweida
- Altenpflegeheim in Münchenbernsdorf
- Seniorenresidenzen in Erfurt und Gotha
- zum Kinderfest in Leipzig
- zum Halloween in Gutenborn
- zum Halloween in Arnstadt
- Weihnachtsevent in der Stadthalle in Meerane

Hochzeitsfeuershow

Referenzen

Hochzeitsfeuershow

- Schloss Wurzen
- Schloss Breitungen
- Schloss Schönfeld
- Rittergut Positz in Oppurg
- auf der Trendenburg bei Kassel
- Burg Maienluft in Wasungen
- Schloss Bleichungen bei Kölleda
- Burg Posterstein
- auf der Creuzburg bei Eisenach
- auf der Vesta Wachsenburg bei Waltershausen

Referenzen

von Prominenten

Lichtjonglage

- zum VIP-Abend in Bad Neustadt
- zum CSU Treffen in Bayern
- zum Thüringentag in Berlin
- bei Alex Walzer -Ramba Zamba Markt- zum Geburtstag
- am Ende von einem Konzert von Helene Fischer
- beim Konzert mit Alice Cooper
- Frauentagsparty mit Olaf Berger in der Stadthalle Penig

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne aller Beteiligten zu schaffen.

Auftrittsbedingungen mit Schlangenshow müssen genau mit dem Künstler abgesprochen werden, da es sich in diesem Fall um sehr empfindliche und hochwertige Tiere handelt. Im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Gesundheit der Schlangen ist das unbedingt notwendig. Unter Infos können Sie genau nachlesen, welche Auftrittsbedingungen notwendig sind!

Meine Tiere werden einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterzogen. Die Gesundheit meiner Schlangen ist für mich die absolute oberste Piroität. Achtung! In der Zeit der Häutung sind alle Boas und Phytons nicht transportfähig und fallen dadurch leider aus. Es sind extra für solche Fälle noch 4 weitere Schlangen vorhanden. Ausgeschlossen ist es deswegen trotzdem nicht, das sich auch diese zur gleiche Zeit häuten.

Sollten Auftrittsbedingungen für die Schlangen entgegengesetzt der vorhergehenden Absprachen völlig anders oder unzureichend sein, werden grundsätzlich die Tiere in den Transportboxen belassen. Bitte lesen Sie unter Infos genau nach oder informieren Sie sich persönlich bei mir am Telefon.

Rechnen Sie bitte damit, das kurzfristige Anfragen nicht realisiert werden können, weil nach einer Fütterung der Schlangen eine notwendige Ruhepause von 2-4 Tagen einzuhalten ist. Die Fütterung kann jedoch zum Teil von mir auf die Auftragslage abgestimmt werden.

1.Der Veranstalter (VA) verpflichtet sich, die vertraglich festgelegte Auftrittszeit einzuhalten, genauso wie die Künstler. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeveranstaltungen stattfinden. Im Falle einer Verzögerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen, dass der Künstler diesen Auftritt nicht realisieren kann, um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgemäß zu erfüllen.

2.Der Veranstalter garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und trifft alle erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Künstlers, der Zuschauer und des Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet für alle entstandenen Schäden bei den Zuschauern, am Künstler, an der Garderobe, Veranstaltungsort und Materialien (auch Technik), einschließlich Parkplatz, soweit diese auf Grund seiner Pflichtverletzung entstanden sind. In diesen Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, den Künstler von eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung gilt nicht für Schäden, die der Künstler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Künstler weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Feuershow Chemikalien zum Einsatz kommen, welche die Rutschgefahr erhöhen können. Insoweit muss die Auftrittsfläche im Anschluss an die Feuershow vom Veranstalter gereinigt werden. Für eine zumutbare wetterunabhängige und beleuchtete Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen der Künstler garantieren.

3.Im Falle von Krankheit des Künstlers oder höherer Gewalt sind beide Seiten von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, sind aber verpflichtet, umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind innerhalb 8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen und Staus laut Rechtsprechung werden nicht als höhere Gewalt anerkannt.) Der Künstler bemüht sich, nach seinen Möglichkeiten einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beauftragen. Als höhere Gewalt gilt nicht, dass der Auftraggeber die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie nicht oder nicht so wie geplant durchführt oder durchführen will, obwohl die Veranstaltung gemäß den am Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder den ggf. daraus folgenden Auflagen, Bedingungen, Einschränkungen o.ä. hätte stattfinden können. Storniert der Auftraggeber gleichwohl den Auftritt, so bleibt er zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet.

4.Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter schriftlich über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftrittsbedingungen der Tiere informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

5.GEMA Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.

6.Photographien und Videoaufzeichnungen müssen mit dem Künstler abgesprochen werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und anderen Institutionen oder auch für andere private Personen freizugeben, es dafür anzubieten oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort strafrechtlich verfolgt.

7.Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Funktelefon Nr. (Kontakttelefon für den Abend) usw. mit seiner Unterschrift.

8.Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht mehr aufgehoben werden. Es ergibt sich dabei ein Ersatzanspruch der vollen Gage ohne Reisekosten. ( Ausnahme Punkt 3 )

9.Der Künstler verpflichtet sich, wenn er im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur Autogrammkarten ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das Gagegeheimnis selbstverständlich zu wahren.

10.Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische Gestaltung der Darbietung unterliegt der Künstler keinen Weisungen.

11.Jede Änderung im Vertrag nach der Unterzeichnung zum Teil oder auch ganz Bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wirksam!

Schlangenshow in Markleeberg

Genehmigungen für Tiere

Nachweis Tierschutz

Ich habe am 25.11.2008 die Sachkundeprüfung nach §11 Tierschutzgesetz und am 16.11.2012 die Sachkunde nach §10 Thüringer Sachkunde Prüfungsverordnung nach §3 des Thüringer Tier Gefahren Gesetz für Python molurus und Boa constrictor erfolgreich abgelegt. Des weiteren liegt eine Zulassung eines Transportunternehmens gemäß Artikel 10 Absatz 1 TierSchTrV vor.

feuershow mit Robby Robaria

Versicherung und sonstige Genehmigungen

Betriebshaftpflichtversicherung / Laserschutzschein

Es besteht selbstverständlich eine gültige Berufshaftpflichtversicherung (Wagnis Nr. 6941.35) für die 1A Feuershow.

Seit 2015 bin ich durch die bestandene Laserschutzprüfung - Laserschutzbeauftragter. Damit bin ich berechtigt Lasershows durchzuführen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfährt ihr alles zum Datenschutz